Das IfP-Körperspendeprogramm


Hoher Bedarf an plastinierten Präparaten

Obwohl die eminente Bedeutung der Plastination für die medizinische Ausbildung weltweit anerkannt und das Interesse daran sehr groß ist, konnte dem Bedarf an hochwertigen plastinierten Lehrpräparaten in all den Jahren bei weitem nicht entsprochen werden. Dafür gibt es vor allem folgende Gründe:

  1. Nur wenige Lehreinrichtungen sind in der Lage, eigene Plastinationslabors einzurichten und das entsprechende Personal dafür auszubilden und zu bezahlen. Manchen Lehreinrichtungen erlaubt das ihre Aufgabenstellung und Größe nicht. Dazu gehören z. B. Krankenpflegeschulen, Ausbildungsstätten für medizintechnische Berufe und andere Heilberufe.

  2. Aufgrund neuer technologischer Entwicklungen in der Plastination ist es heute möglich, ganze Körper zu konservieren. Ganzkörperplastinate sind für den Anatomieunterricht besonders wertvoll, weil die Studierenden daran den Körper in seiner Gesamtheit erkennen können, so, wie sie später auch den lebenden Menschen in seiner Gesamtheit betrachten, untersuchen und behandeln. Die Entwicklung der Plastination geht daher weg von der Konservierung kleiner Einzelpräparate hin zur Präparation vollständiger Körper. Dies erfordert einen erheblichen technologischen Aufwand, der weit über die Möglichkeiten eines Universitätslabors hinausgeht.

  3. Abhilfe könnten hier theoretisch Lehrmittelfirmen schaffen, die mit optimaler Ausrüstung Plastinationspräparate für die anatomische Lehre herstellen. Da die Herstellung plastinierter Präparate mit hohen finanziellen und personellen Aufwendungen verbunden ist, könnten sie jedoch nicht kostenlos abgegeben, sondern müssten verkauft werden. Praktisch tut dies aber niemand, weil der Handel mit Leichen bzw. Leichenteilen in unserem Kulturkreis kontrovers diskutiert und mehr oder weniger als unethisch oder anstößig empfunden wird.

Diese Situation trifft nicht nur für die Herstellung von Plastinaten zu, sondern auch für andere in der Medizin dringend gebrauchte menschliche Präparate, obwohl in Deutschland und in anderen westlichen Ländern der Handel mit menschlichen Präparaten gesetzlich nicht verboten ist. Ein wesentlicher und verständlicher Grund für diese Kontroverse liegt darin, dass die Verstorbenen vor ihrem Tod einem Verkauf ihres Körpers nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Weil bisher gesetzliche Regelungen fehlen, welche die Unversehrtheit des Leichnams oder die Entnahme von Körperteilen Verstorbener ohne deren Einwilligung festschreiben, gibt das der Boulevardpresse immer wieder Anlass zu vermeintlichen Skandalen mit dem Vorwurf der privaten Bereicherung an Verstorbenen. Die Frage ist nur, ob legitimes Interesse oder Sensationsgier die Berichterstattung leitet; aber das ist kein Problem der öffentlichen Wissenschaft, sondern das der jeweiligen Medien und ihrer Konsumenten.

Auf der anderen Seite gibt es eine Vielzahl von Menschen, die ihren Körper nach dem Tod gern der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen möchten. Eine Möglichkeit dafür besteht bei den anatomischen Instituten der Universitäten. Diese geben aber meist keine Präparate an andere bedürftige Lehrinstitute ab, weil dabei Kosten entstehen, die sie nicht in Rechnung stellen möchten, wenn die Körperspender einem Verkauf nicht zugestimmt haben. Darüber hinaus gehören solche "Dienstleistungen" in den meisten Ländern nicht zu den definierten Aufgaben einer Universität. Diese Situation ist besonders misslich, denn heute werden Körperspender nicht selten abgewiesen, weil die anatomischen Institute häufig bereits genügend Körper für ihren eigenen Unterricht haben.